Absicherungen


Ihr Ziel, selbstbestimmt und frei im Ruhestand zu sein, kann durch existenzbedrohende Risiken gefährdet werden

Diese Risiken haben viele verschiedene Facetten.

Deshalb ist es umso wichtiger, ine passende Vorsorge zu treffen und sich finanziell
abzusichern, um den Ruhestand in vollen Zügen genießen zu können. 


Unsere neutralen Experten besprechen mit Ihnen gerne persönlich, welche Form der Absicherung
für Sie und Ihre Ziele passend sind, damit Ihren Wünschen nichts mehr im Wege steht.


Berufs­unfähig­keitsversicherung
Die Berufs­unfähig­keit ist eine Versicherung, die gegen die Entstehung einer finanziellen Lücke nach Verlust der eigenen Arbeitskraft abgeschlossen wird. Sie leistet, wenn die versicherte Person 50% Ihres bisherigen Berufs nicht mehr ausüben kann. Ursachen, um berufsunfähig zu werden, können beispielsweise unfall- und/ oder krankheitsbedingt sein. Die vereinbarte Leistung wird in Form einer monatlichen Rente bezahlt.

Schwe­re Krankheit
Bei dieser Form der Vorsorge werden die finanziellen Folgen bei schweren Krank­hei­ten sichergestellt. Es werden genau definierte Krankheitsbilder wie z.B Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und viele mehr abgesichert. Nach Eintritt einer der versicherten Krank­hei­ten erhält die versicherte Person eine vereinbarte Einmalleistung und kann sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren.

Grundfähigkeitsversicherung
Hier werden genau definierte Grundfähigkeiten wie beispielsweise Sehen, Gehen, Hören usw. abgesichert. Nach Verlust einer oder mehrerer, von im Vertrag aufgeführten Grundfähigkeiten, wird eine monatliche Grundfähigkeitsrente ausbezaht.

Unfall­ver­si­che­rung
Die private Unfall­ver­si­che­rung sichert die finaziellen Folgen eines Unfalles ab. Hier bieten sich vielfältige Absicherungsmöglichkeiten. Es kann beispielsweise eine Invaliditästsumme, eine Unfallrente, eine Todesfallleistung und/oder ein Krankenhaustagegeld abgesichert werden.

Pflege­ver­si­che­rung
In der Pflege­ver­si­che­rung werden die in der Pflege anfallenden Kosten, die nach Abzug der gesetzlichen Leistung übrig bleiben, abgesichert. Durch die Pflegereform, die seit dem 1.1.2017 in Kraft getreten ist, können individuelle Absicherungen in allen fünf Pflegegraden versichert werden. Mit einer derartigen Vorsorge wird vermieden, dass die Angehörigen zur Kasse gebeten werden.

Todesfall
Die Absicherung sorgt im Todesfall der versicherten Person dafür, dass die Hinterbliebenen keine finaziellen Belastunen (z.B. durch einen Immobilienkredit) zu tragen haben. Die versicherte Leistung wird in Form einer Einmalauszahlung an die begünstigte Person geleistet.